3.5.2021 – Die LV 1871 hat ihre „Golden BU“ erneut überarbeitet. Der Versicherer legt dabei noch mehr Gewicht auf die Zielgruppe Schüler und Studenten. Deutlich machen dies unter anderem die Neuerungen bei den Annahmerichtlinien, meint der Biometrie-Experte Philip Wenzel. (Bild: Doris Köhler)
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7.2.2022 – Der Versicherer hat einen neuen Tarif, der bereits im zarten Alter von sechs Monaten abschließbar ist. Über seine Modularität lässt er sich immer wieder an das Leben anpassen. Versierte Vermittler können so einen passgenauen Schutz basteln, schreibt der Biometrie-Experte Philip Wenzel. (Bild: Doris Köhler)
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12.6.2020 – Die Neuauflage der Berufsunfähigkeits-Versicherung der LV 1871 wartet mit einer Schwere-Krankheit- und einer Teilzeit-Klausel auf. Die Nachversicherungs-Garantien machen den Tarif besonders für eine junge Zielgruppe interessant, schreibt der Biometrie-Experte Philip Wenzel. (Bild: Doris Köhler)
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4.4.2018 – Der Lebensversicherer hat seine überarbeitete Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung frisch auf den Markt gebracht. Neben einer positiven Erneuerung wartet sie mit vielen Einschränkungen im Bedingungswerk auf, schreibt Makler Philip Wenzel. (Bild: privat)
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23.1.2018 – Der Lebensversicherer hat seine Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung überarbeitet. An einigen Stellen wurde sinnvoll nachgebessert, meint Makler Philip Wenzel, fordert aber auch eine weiter gehende Generalüberholung. (Bild: privat)
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19.5.2017 – Die LV 1871 hat im erneuerten Berufsunfähigkeits-Tarif eine für die Branche nicht sonderlich attraktive Kundengruppe in den Fokus gestellt. Erklärungsbedürftig ist die hohe Brutto-Netto-Spreizung, meint Makler Philip Wenzel. (Bild: Köhler)
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14.12.2016 – Der Berufsunfähigkeits- (BU-) Schutz des Lebensversicherers ist Maklers Liebling. Mit der neuen Produktversion von 2017 kann es bei einigen Zielgruppen zu erheblichen Beitragsaufschlägen kommen, so Levelnine-Experte Martin Seichter in einem Gastbeitrag.
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15.6.2015 – Die Erwerbsunfähigkeits- (EU-) Versicherung wirkt oft wie ein ungeliebtes Stiefkind. Sie wird als abschreckendes Beispiel und nicht als bedarfsdeckende Alternative genutzt. Zu Unrecht, meint Makler Philip Wenzel in einem Gastbeitrag. (Bild: Wenzel)
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