BGH: Kein höherer Rückkaufswert für alte LV-Policen

12.9.2013 (€) – Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte gestern klar, warum für Altverträge die Auszahlung bei Kündigung anders berechnet werden darf als bei Neuabschlüssen von 2008 an.

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AVB · Bundesgerichtshof · Deckungskapital · Lebensversicherung · Versicherungsvertragsgesetz
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