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Bei stockender Beitragszahlung muss Versicherer mahnen

19.1.2001 (€) – Wenn ein Kunde vergisst, die Versicherungsprämie rechtzeitig zu bezahlen, kann der Versicherer nicht einfach die Regulierung eines Schadens während dieser Zeit verweigern. Er muss vorher unbedingt mahnen und auf die Konsequenzen bei weiterem Zahlungsverzug hinweisen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Regulierung
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