23.6.2022 – Die Techniker Krankenkasse zahlt laut einem von der Redaktion durchgeführten Kurz-Vergleich auf dem Portal Gesetzlichekrankenkassen.de für die meisten der auszuwählenden alternativen Heilverfahren. Die TK übernimmt als einziger der 39 bundesweit geöffneten Testkandidaten auch Kosten für Reflexzonenmassage. Einige Leistungen werden von gar keiner Kasse übernommen.
Längst seien alternative Heilmethoden als Ergänzung zur klassischen Medizin in der Mitte der Gesellschaft angekommen, informiert die Kassensuche GmbH hin, die das Vergleichs- und Vermittlungsportal Gesetzlichekrankenkassen.de betreibt.
Deutlich werde dies etwa daran, dass Leistungen wie Akupunktur bei bestimmten chronischen Rücken- und Knieschmerzen mittlerweile zu den Regelleistungen aller Kassen zählen (VersicherungsJournal 24.4.2006, 8.1.2007).
Und doch genössen nicht alle Naturheilverfahren uneingeschränkten Vertrauensvorschuss der knapp 100 deutschen Körperschaften (10.1.2022). Welche Krankenkasse welche Zusatzleistung aus dieser Kategorie übernimmt, ist nach Aussage der Portalbetreiber „nicht jedem Versicherten klar.
Während beispielsweise einige Krankenkassen jährlich für eine bestimmte Anzahl von osteopathischen Behandlungen die gesamten Kosten oder einen Teilbetrag erstatten, bezahlen andere keinen Cent.“
Vor diesem Hintergrund rät Kassensuche-Geschäftsführer Thomas Adolph: „Versicherte sollten deshalb genau prüfen, welche Leistungen ihre Krankenkasse in diesem Bereich erbringt“. Sonst könne man „später überraschend auf den Kosten sitzen“ bleiben.
In diesem Zusammenhang bewirbt Adolph den Leistungsvergleich auf dem eigenen Portal. Dort lassen sich alle Anbieter nach ihren Mehr- und Zusatzleistungen filtern, neben dem Bereich „Online-Videosprechstunden beim Arzt“ (6.5.2022) unter anderem auch nach „ambulanten Naturheilverfahren“.
Die Redaktion des VersicherungsJournals hat den Leistungsvergleich durchgeführt. Dort kann die Übernahme von 13 verschiedenen Verfahren ausgewählt werden:
Ergebnis des Kurz-Tests: Alle 13 Vorgaben erfüllt keine der bundesweit zugänglichen Krankenkassen. Bestenfalls sind es zehn bei der Techniker Krankenkasse, die Chelattherapie, Eigenbluttherapie und Irisdiagnostik nicht übernimmt.
Immerhin acht der Vorgaben erfüllen HEK – Hanseatische Krankenkasse, Knappschaft-Bahn-See und Novitas BKK. Neben den drei oben genannten Leistungen werden jeweils Lichttherapie und Reflexzonenmassagen ebenfalls nicht übernommen.
Nur eine der 13 zur Wahl stehenden Leistung übernehmen die BKK Linde und die BKK Pfalz (jeweils nur Homöopathie) sowie die IKK – Die Innovationskasse, die Salus BKK und die Kaufmännische Krankenkasse – KKH (jeweils nur Osteopathie).
Gefiltert nach den bundesweit geöffneten Kassen werden Osteopathie und Homöopathie am häufigsten übernommen, und zwar bei jeweils 32 von insgesamt 39 Testkandidaten. Bei anthroposophischer Medizin und Phytotherapie sind es jeweils 19 und bei TCM sechs Anbieter.
Ayurveda, Feldenkrais, Lichttherapie und Shiatsu bringen jeweils vier Treffer und die Reflexzonenmassage nur ein Treffer (Techniker). Für Chetal- und Eigenbluttherapie sowie Irisdiagnostik leistet keiner der Testkandidaten. Zur konkreten Leistungshöhe werden keine Angaben gemacht.
In der Beratung ist die Wahl der richtigen Krankenkasse oft ein deutlich vernachlässigtes Thema. Zwar sind die Verdienstmöglichkeiten ohne Frage sehr begrenzt. Dass dieser Bereich aber aus Sicht von Kundenbindung und -service keinesfalls zu unterschätzen ist, zeigt ein Dossier. Autor ist Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH. Er berichtet über das System und den GKV-Markt. Er informiert über Beitrags- und Leistungs-Unterschiede sowie finanzielle Vorteile, die den Versicherten möglich sind, sowie das Thema Kassenwechsel. Des Weiteren werden Ansätze für Beratung und Vertrieb vorgestellt. Dies umfasst Tipps, die dem Bestandsschutz und der Kundenbindung dienen, und betrifft die versicherte Person, aber auch Familienmitglieder. Zudem werden Angaben zu den Verdienstmöglichkeiten gemacht. Nähere Informationen und Bestellmöglichkeit finden sich unter diesem Link. Die Publikation steht Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals zur persönlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung. |
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