15.7.2021 (€) – Eine betriebliche Invalidenrente sollte bei einer „voraussichtlich dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Sozialversicherungs-Rechts“ fällig sein. Ob einem Betroffenen die Leistung auch dann zusteht, wenn die gesetzliche Rente befristet ist, entschied das Bundesarbeitsgericht. (Bild: Pixabay, CC0)
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