15.11.2019 – Die betriebliche Altersversorgung (bAV) profitiert in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen davon, dass Arbeitgeber für Neuverträge einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts leisten müssen. Das ist eines der Ergebnisse unserer aktuellen Umfrage zu den Branchenperspektiven 2020.
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