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Keine höhere Rente für DDR-Volkspolizisten

11.12.2020 – Das Ver­pfle­gungs- und Be­klei­dungs­geld für frü­he­re Volks­po­li­zis­ten der DDR muss nicht bei der Be­rech­nung ihrer Rente be­rück­sich­tigt wer­den. Das geht aus einem Ur­teil des Bun­des­so­zi­al­ge­richts her­vor. Die ent­spre­chen­den Zu­schlä­ge zähl­ten nicht als Ar­beits­ent­gelt.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundessozialgericht · Rente
 
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