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Kinderkrankengeld wird in 2020 Corona-bedingt um fünf beziehungsweise zehn Tage aufgestockt

14.10.2020 – Ist das Kind krank und muss betreut werden, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Zusätzlich besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Anspruch ist jedoch zeitlich befristet und wird im Rahmen des KHZG befristet verlängert.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitslosenversicherung · Coronavirus · Gesetzliche Krankenversicherung
 
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