8.9.2020 – Für seinen neuen Elektroroller bekommt ein 80-Jähriger aus Niedersachsen keine Beihilfe von der Krankenkasse. Bereits der Name «Eco-Fun» zeige, dass es sich um ein Freizeitgerät handele, das nicht für Behinderte konzipiert sei, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) mit.
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