Urteil: Vertrauensschadensversicherung muss nicht beim „Frankenschock“ leisten

31.8.2020 – Ein Unternehmen hatte durch Devisengeschäfte eines Mitarbeiters einen hohen Millionenschaden erlitten, den es sich von ihrer Vertrauensschadensversicherung erstattet lassen wollte. Der Fall landete vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

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AVB · Diebstahl · Mitarbeiter
 
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