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Urteil: Radfahrer müssen beim Überholen klingeln

25.8.2020 – Fahrradfahrer haben auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg keinen Vorrang und dürfen Fußgänger nur überholen, wenn diese sie nach einem Klingeln bemerkt haben. Notfalls müssen sie ihr Tempo auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren, entschied das OLG Hamburg.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Haftpflichtversicherung · Schmerzensgeld
 
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