27.7.2020 – Minijobber haben mindestens den Anspruch auf Urlaub, der ihnen gesetzlich zusteht. Urlaub, der bei Beendigung des Minijobs nicht in Anspruch genommen wurde, ist abzugelten. Wie mit Urlaubsansprüchen bei Beginn und Ende des Minijobs versicherungs- und beitragsrechtlich umzugehen ist.
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