11.6.2020 – Ein Paar, das bereits ein Kind aufgrund einer Erbkrankheit verloren hat, kann die Kosten für eine PID dennoch nicht von der privaten Krankenversicherung einfordern. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor. Das Gericht macht darin deutlich, dass kein Anspruch auf ein erbgesundes Kind besteht.
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