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Einbruchdiebstahl: Versicherer hat Beweislast bei Rückforderungsanspruch

28.4.2020 – Die Beweislast für einen Einbruchdiebstahl oder Raub trägt der Versicherer, wenn er eine als „Vorauszahlung“ geleistete Schadenssumme zurückfordern will. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus · Diebstahl · Hausratversicherung
 
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