Axa will „mangelhaft begründete” Beitragsanpassung vom BGH prüfen lassen

19.2.2020 – Das OLG Köln hat Beitragserhöhungen der Axa für unwirksam erklärt. Laut Versicherungssenat seien die Begründungen für die Anpassungen „widersprüchlich” und „missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch”. Das Urteil (9 U 138/19) ist jedoch noch nicht rechtskräftig und soll nun vom BGH ...

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Beitragsanpassung · Bundesgerichtshof · Sterbetafel · Versicherungsvertragsgesetz
 
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