3.2.2020 – Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Festzuschüsse bei der Versorgung mit einem Zahnersatz. Um einen höheren Zuschuss zu erhalten, müssen sie eine regelmäßige Teilnahme an zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen. Ab Oktober 2020 kommt es hier zu Änderungen. Genaueres erfahren Sie hier.
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