28.11.2019 – Eine 1984 geborene Frau, die durch eine Hirnblutung eine schwere Behinderung erlitten hat, muss zuerst ihre Berufsunfähigkeitsrente aufzehren, bevor sie Anspruch auf einen Zuschuss für die Heimkosten erhält. So zumindest lautet das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.
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