Vermittler muss Rürup-Versichertem wegen Falschberatung Beiträge zurückerstatten

31.10.2019 – Ein Vermittler muss einen Kunden bei Abschluss einer Rürup-Rente auch über die Nachteile informieren. Tut er dies nicht, muss er Schadenersatz leisten. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden (Az.: 8 U 26/19).

Schlagwörter zu diesem Artikel
Rente · Rürup · Schadenersatz · Versicherungsvertreter
 
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