Auch wer parkt „ver­wendet” sein Auto

21.6.2019 – Ein Auto steht seit mehr als 24 Stunden in der Garage, gerät von selbst in Brand, ein Wohnhaus wird beschädigt. Zahlen muss die Kfz-Haftpflicht, entschied der EuGH. Die greift, wenn das Fahrzeug „verwendet” wird – dazu gehört auch Parken.

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Gebäudeversicherung · Haftpflichtversicherung · Immobilie
 
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