19.12.2018 – Wenn Ehepartner oder volljährige Kinder das eigene Auto mitnutzen, sind sie vom Halter als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag anzugeben. Kostet die Aufnahme des Partners in der Regel keinen Aufschlag, können beliebig viele eingetragene Fahrer ganz schön ins Geld gehen.
Der VersicherungsJournal Medienspiegel verschafft Ihnen einen noch besseren Überblick über alle relevanten Informationen der Versicherungsbranche. Täglich werden für den Medienspiegel die wichtigsten Fachmedien nach interessanten Artikeln durchsucht.
Auf unserer Internetseite finden Sie auch Fachliteratur zu Themen der Versicherungswirtschaft.
Zum Beispiel:
Weitere Titel finden Sie hier.