17.7.2018 – In Schweden hatte ein Versicherungsvermittler für eine Kapitallebensversicherung vorgesehene Prämien veruntreut. Der EuGH musste entscheiden, ob es sich um eine Versicherungsvermittlung handelt, wenn der Vermittler gar nicht die Absicht hatte, einen Versicherungsvertrag abzuschließen.
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