Versicherung soll doch für Täuschung haften

10.7.2018 – Stark überhöhte Ertragsprognosen haben einst Käufer für Solaranlagen angelockt. Die Stuttgarter Versicherung will davon nichts gewusst haben, soll nun aber für ihre einstige Partnerfirma haften.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · Darlehen · Lebensversicherung · Mitarbeiter · Rente · Schadenersatz
 
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