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So müssen Zielvorgaben von Vertriebsmitarbeitern geregelt sein

19.6.2018 – Vertriebsmitarbeitern, die Provisionen erhalten, muss trotzdem ein der Arbeitsleistung entsprechendes Fixgehalt gezahlt werden. Das soll verhindern, dass sie finanziell im Regen stehen, wenn sie ihre Ziele nicht erreichen. Auch vereinbarte Ziele müssen erreichbar sein, sonst droht Schadenersatz.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Bundesarbeitsgericht · Schadenersatz · Vertriebsmitarbeiter
 
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