12.2.2018 – Arbeitnehmer mit Provisionszahlungen als Gehaltsbestandteil sind durch Meldungen verunsichert worden, sie müssten Pflichtmitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse werden. Der GKV-Spitzenverband stellt klar, dass weiterhin Versicherungsfreiheit herrscht, der PKV-Verband erläutert den Hintergrund.
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