Bundessozialgericht: Mehr Schutz für Lebensversicherungen von Hartz-IV-Empfängern

21.2.2014 – Müssen Hartz-IV-Empfänger eine Lebensversicherung auflösen, auch wenn sie dabei rund 17 Prozent verlieren? Ja, urteilte das Landessozialgericht Schleswig-Holstein. Nicht unbedingt, so die höchsten Sozialrichter. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden

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Arbeitslosenversicherung · Bundessozialgericht · Lebensversicherung
 
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