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Altersvorsorgezulage: Wohnungswirtschaftliche Verwendung auch nach Erbschaft

19.2.2024 – Das FG Ber­lin-Bran­den­burg hat ent­schie­den, dass die Til­gung eines Dar­le­hens, das im Wege der Erb­fol­ge ge­mein­sam mit einer selbst ge­nutz­ten Woh­nung über­nom­men wurde, eine woh­nungs­wirt­schaft­li­che Ver­wen­dung sein kann.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Darlehen · Einkommensteuer · Erbschaftssteuer
 
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