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Personengesellschaftsrecht: Das ändert sich ab 1. Januar 2024

18.12.2023 – Ab dem 1.1.2024 treten die Modernisierungen im Recht der Personengesellschaften in Kraft („MoPeG“). Vor allem für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ergeben sich weitreichende Änderungen, aber auch mehr Klarheit und Transparenz. Eine Rechtsexpertin erläutert die Folgen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Nachhaftung · Versicherungsvermittlung
 
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