Notarzt im Einsatz sozial-versicherungspflichtig beschäftigt

21.10.2021 – Ärzte, die nebenberuflich als Notärzte im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nicht als Selbstständige tätig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) nun in drei Fällen entschieden.

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Bundessozialgericht · Personal
 
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