20.5.2021 – Private Krankenversicherer haben keinen Anspruch darauf, sieben Prozent Herstellerrabatt auf alle medizinischen Präparate zu erhalten. Der gesetzlich geregelte Preisabschlag darf gemäß eines aktuellen Urteils des BGH nicht zu einer Privilegierung der privat Krankenversicherten führen.
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