4.3.2021 – Eine private Krankenversicherung wollte einen Vertrag nur mit Leistungsausschluss für bestimmte Zahnbehandlungen fortführen. Der Vorwurf: Die Gesundheitsfragen seien wahrheitswidrig beantwortet worden. Vor dem Landgericht Hagen erging ein Anerkenntnisurteil (Az.: 10 O 115/20).
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