Wo 3.000 Euro Eigenanteil für die stationäre Pflege nicht ausreichen

13.1.2025 – Nicht zuletzt aufgrund der regionalen Unterschiede beim Lohnniveau, den Immobilienpreisen und bei den Lebenshaltungskosten, variiert der durchschnittliche Selbstbehalt der Versicherten von Bundesland zu Bundesland teils erheblich. (Bild: Pixabay, CC0)

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Die regelmäßig durchgeführte Datenauswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido) der Leistungs- und Preisvergleichslisten von über 11.000 Pflegeheimen verdeutlicht nicht nur, wie hoch das Kostenrisiko einer stationären Pflege für den Pflegebedürftigen ist.

Sie zeigt zudem, dass der Eigenanteil für die stationäre Pflege, den Pflegebedürftige trotz Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung zu zahlen haben, je nach Bundesland deutlich variiert.

Pflegeheime sind in Sachsen-Anhalt am günstigsten

Nach der Auswertung zum Stichtag 9. Dezember 2024 verlangten die Pflegeheime in Sachsen-Anhalt mit 2.459 Euro im Schnitt den günstigsten monatlichen Eigenanteil im ersten Jahr. Insgesamt war damit die Kostenbeteiligung um 509 Euro günstiger als im deutschlandweiten Durchschnitt, der bei 2.968 Euro lag (VersicherungsJournal 10.1.2025).

Am meisten mussten die Pflegebedürftigen für die ersten zwölf Monate einer stationäre Pflege im Saarland aus der eigenen Tasche zahlen. Hier war die Kostenbelastung im Monat mit 3.296 Euro um 868 Euro höher als in Sachsen-Anhalt und zudem 329 Euro über dem bundesweiten Durchschnitt.

Eigenanteil bei der stationären Pflege in fünf Bundesländern über 3.000 Euro

Laut Wido-Datenanalyse reicht in keinem Bundesland ein monatliches Einkommen eines Pflegebedürftigen von unter 2.450 Euro netto aus, um den für eine stationäre Pflege anfallenden durchschnittlichen Eigenanteil im ersten Jahr der Pflege zahlen zu können.

In fünf Bundesländern, nämlich im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und in Hessen, lag diese durchschnittliche Kostenbeteiligung trotz Zuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) sogar bei monatlich über 3.000 Euro.

Stationäre Pflege: Monatlicher Eigenbetrag eines Pflegebedürftigen* in Euro

 

 

 

 

Eigenbetrag gesamt**

Bundesland

EEE*

Unterkunft und Verpfle-gung

Investiti-onskosten

im 1. Jahr der Pflege

im 2. Jahr

im 3. Jahr

ab dem 4. Jahr

Durchschnitt

1.757/1.494

977

497

2.968

2.704

2.353

1.913

Baden-Württemberg

2.081/1.769

1.044

457

3.270

2.957

2.541

2.021

Bayern

1.939/1.648

904

406

2.958

2.667

2.280

1.795

Berlin

2.035/1.729

789

410

2.928

2.623

2.216

1.708

Brandenburg

1.787/1.519

973

357

2.849

2.581

2.223

1.777

Bremen

1.680/1.428

1.063

500

2.991

2.739

2.403

1.983

Hamburg

1545/1314

951

554

2.819

2.587

2.278

1.891

Hessen

1.873/1.592

908

506

3.006

2.725

2.351

1.882

Mecklenburg-Vorpommern

1.632/1.387

807

353

2.547

2.302

1.976

1.568

Niedersachsen

1.503/1.277

795

594

2.666

2.441

2.140

1.765

Nordrhein-Westfalen

1.680/1.428

1.234

613

3.275

3.023

2.687

2.267

Rheinland-Pfalz

1.514/1.287

1.183

538

3.008

2.781

2.478

2.099

Saarland

1.818/1.545

1.154

597

3.296

3.024

2.660

2.205

Sachsen

1.756/1.493

804

425

2.722

2.458

2.107

1.668

Sachsen-Anhalt

1.602/1.362

774

323

2.459

2.218

1.898

1.498

Schleswig-Holstein

1.527/1.298

948

514

2.760

2.531

2.226

1.844

Thüringen

1.645/1.399

872

420

2.691

2.444

2.115

1.703

Die Gründe für die regionalen Unterschiede

Der Selbstbehalt setzt sich aus hauptsächlich drei großen Kostenbereichen zusammen. Zum einen muss der Betroffene für die Unterkunft und Verpflegung sowie für die Investitionskosten, die der Pflegeheiminhaber anteilig für den Wohnraum verlangen kann, selbst aufkommen. Zum anderen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung auch für Aufwendungen der Pflege und Betreuung nur einen Teil der Kosten.

Konkret gewährt sie je nach Pflegegrad eine Pauschalleistung zu den Pflegekosten und zahlt zudem für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) einen von der bisherigen Pflegedauer abhängigen Leistungszuschlag. Der Heimbewohner muss für die Pflege und Betreuung also den EEE abzüglich des EEE-Zuschlages selbst tragen. Der EEE ist für alle Bewohner eines Pflegeheims ab Pflegegrad 2 gleich hoch.

Wie die Wido-Analyse belegt, variiert nicht nur die Höhe des EEE, sondern auch die der anderen Kostenbereiche, also der Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskosten je nach Bundesland deutlich. Hauptgründe dafür dürften mitunter die teils hohen regionalen Unterschiede beim Lohnniveau, den Immobilienpreisen und den Lebenshaltungskosten sein.

Wo die einzelnen Kostenbereiche am teuersten sind

Den im Schnitt teuersten EEE ohne Berücksichtigung eines EEE-Zuschlages weist die Datenanalyse in Baden-Württemberg mit 2.081 Euro aus, den günstigsten in Niedersachsen mit 1.503 Euro. Das ist ein monatlicher Unterschied von 578 Euro.

In Nordrhein-Westfalen müssen die Heimbewohner für die Unterhalts- und Verpflegungskosten mit 1.234 Euro und für die Investitionskosten mit 613 Euro im Schnitt am meisten zahlen.

In Sachsen-Anhalt wird in beiden Kostenbereichen mit 774 Euro für Unterhalt und Verpflegung und 323 Euro für Investitionskosten deutschlandweit am wenigsten verlangt. Die Heimbewohner sparen sich damit in Sachsen-Anhalt allein in diesen beiden Kostenbereichen durchschnittlich 750 Euro im Monat gegenüber denen in Nordrhein-Westfalen.

Deutliche Erhöhung in allen Bundesländern

Je nach Bundesland stieg der monatliche Eigenanteil für die ersten zwölf Monate einer stationären Pflege zwischen mindestens 1,5 Prozent (Saarland) und maximal 12,7 Prozent (Brandenburg). Summenmäßig lag die Erhöhung je nach Bundesland zwischen 47 Euro im Saarland und 335 Euro in Bremen.

Zum Vergleich: Deutschlandweit stieg der entsprechende Eigenanteil im Schnitt um 7,4 Prozent oder 204 Euro.

Stationäre Pflege: Veränderung des Eigenanteils* in Prozent (in Euro) binnen eines Jahres**

Bundesland

EEE ohne Zuschlag

Unterkunft und Verpflegung

Investitions-kosten

Monatliche Gesamtkosten*** im ersten Jahr der Pflege in Prozent (in Euro)

Deutschlandweit

+21,8 (+314)

+7,5 (+68)

+2,7 (+13)

+7,4 (+204)

Baden-Württemberg

+15,8 (+284)

+6,3 (+62)

-3,0 (-14)

+3,5 (+109)

Bayern

+22,6 (+357)

+9,3 (+77)

+4,4 (+17)

+8,8 (+239)

Berlin

+22,6 (+376)

+8,4 (+61)

+3,5 (+14)

+8,5 (+228)

Brandenburg

+23,0 (+334)

+21,5 (+172)

+2,9 (+10)

+12,7 (+320)

Bremen

+31,5 (+402)

+11,3 (+108)

+2,7 (+13)

+12,6 (+335)

Hamburg

+24,7 (+306)

+7,5 (+66)

+3,6 (+19)

+8,5 (+222)

Hessen

+18,3 (+290)

+9,0 (+75)

+0,6 (+3)

+5,9 (+166)

Mecklenburg-Vorpommern

+24,8 (+324)

+9,6 (+71)

+0,3 (+1)

+9,3 (+217)

Niedersachsen

+24,8 (+299)

+5,0 (+38)

+3,8 (+22)

+7,8 (+194)

Nordrhein-Westfalen

+26,4 (+351)

+6,7 (+78)

+5,1 (+30)

+9,1 (+273)

Rheinland-Pfalz

+12,6 (+170)

+6,6 (+73)

+3,7 (+19)

+3,5 (+102)

Saarland

+9,4 (+156)

+7,3 (+79)

+0,3 (+2)

+1,5 (+47)

Sachsen

+19,1 (+282)

+8,1 (+60)

+4,9 (+20)

+6,8 (+172)

Sachsen-Anhalt

+26,7 (+338)

+7,5 (+54)

+4,5 (+14)

+10,3 (+229)

Schleswig-Holstein

+20,9 (+264)

+6,6 (+59)

+2,4 (+12)

+6,5 (+169)

Thüringen

+28,8 (+368)

+6,9 (+56)

+4,5 (+18)

+10,7 (+259)

Auch die einzelnen Kostenbereiche änderten sich regional unterschiedlich: Die größte Erhöhung gab es bei der Eigenbeteiligung für die reinen Pflegekosten in Bremen mit plus 31,5 Prozent oder 402 Euro, die geringste dagegen im Saarland mit plus 9,4 Prozent oder 156 Euro. Bei der Unterkunft und Verpflegung hatte Brandenburg mit plus 21,5 Prozent (plus 172 Euro) den größten und Niedersachsen mit plus fünf Prozent, das waren 38 Euro mehr im Monat, den niedrigsten Anstieg.

In Nordrhein-Westfalen stiegen die Investitionskosten mit plus 5,1 Prozent oder 30 Euro am meisten. In Baden-Württemberg verringerte sich dieser Kostenbereich im Vorjahr sogar um minus drei Prozent und damit um 14 Euro. Das ist der einzige Kostenbereich in allen Bundesländern, der innerhalb eines Jahres kleiner wurde.

Jedes Pflegeheim verlangt einen anderen Eigenanteil

Der Eigenanteil für eine stationäre Pflege variiert nicht nur je Bundesland, sondern auch je Pflegeheim und Unterbringungsart erheblich, so dass auch ein Preisvergleich der infrage kommenden Pflegeheime sinnvoll ist.

Unter anderem kann in den Webportalen

nach Adressen und sonstigen Information zu Pflegeheimen gesucht werden.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Pflegeversicherung · Pflegeversicherung · Senioren
 
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