Abstecher zur Tankstelle – greift die gesetzliche Unfallversicherung?
13.1.2025 (€) - Eine Auszubildende machte sich auf den Weg zur Arbeit, stellte jedoch beim Anlassen ihres Motorrads einen geringeren Kraftstoffvorrat fest als angenommen. Sie fuhr deshalb zunächst zur nahegelegenen Tankstelle – und verunglückte. Das machte sie als Wegeunfall geltend.
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