7.4.2021 – Die Zahl der Vermittler und Berater für Finanzanlagen und Immobiliardarlehen ist im abgelaufenen Quartal insgesamt gestiegen. Rückläufig waren die Zulassungen für Vermittlung und Beratung zu geschlossenen Investmentvermögen und zu Vermögensanlagen. Geschrumpft ist auch die Zahl der Honorar-Immobiliardarlehens-Berater.
Kurz vor Ostern hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) bekannt gegeben, wie sich die Zahl der Versicherungsvermittler im ersten Quartal des Jahres verändert hat (VersicherungsJournal 1.4.2021).
Inzwischen liegen auch die Zahlen für die anderen Berufsgruppen im Vermittlerregister vor.
Demnach stieg auch die Zahl der Vermittler von Finanzanlagen (nach § 34f GewO). Diese Sparte wuchs um 0,3 Prozent beziehungsweise 111 Registrierte auf 38.217.
Von denen hatten mit 37.753 (plus 113) die meisten eine Zulassung für die Vermittlung offener Investmentvermögen. Die Genehmigungen zum Vertrieb geschlossener Investmentvermögen (9.481) und Vermögensanlagen (6.493) gingen im Vergleich zum Vorquartal (15.1.2021) leicht zurück.
Die Honorar-Finanzanlagen-Berater mit Erlaubnis nach § 34h GewO vermehrten sich seit dem Jahresanfang um einen auf 209. Sie haben alle die Erlaubnis zur Beratung zu offenen Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO). 56 (55) von ihnen dürfen auch zu geschlossenen Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) und unverändert 16 zu Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO) beraten.
Bei den Immobiliardarlehens-Vermittlern nach § 34i GewO hält der Zulauf an. Inzwischen sind in diesem Geschäftszweig 55.226 Betriebe registriert, fast ein Prozent mehr als am Jahresanfang.
Gegen den Trend ging die Zahl der Honorar-Immobiliardarlehens-Berater seit Anfang 2021 um vier auf nun 671 zurück.
Erklärungen für diese Entwicklungen liefert die DIHK-Statistik nicht.
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