Der Rechtsschutzversicherer und die schludrige Zulassungsstelle

Bild: Pixabay CC0

7.6.2019 (€) - Eine Zulassungsbehörde hatte ein versehentlich falsch erstelltes Kfz-Kennzeichen abgestempelt und so zum Gebrauch freigegeben. Ob sie zum Schadenersatz verpflichtet ist, musste anlässlich eines Verkehrsvergehens der Bundesgerichtshof entscheiden.

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