Zur Ambivalenz von Deckungskonzepten für Makler

8.3.2024 – Viele decken über Pools deren besonderen Deckungskonzepte ein. Ich finde diese Sonderregelungen sehr schwierig für Makler, auch wenn sie für den Kunden von Vorteil sein können.

Weshalb die Anbieter Poolpartnern Sonderkonditionen anbieten, welche sie dem freien Markt verwehren, bleibt ohnehin ein Rätsel und ist aus meiner Sicht gegenüber den nicht Pool-Kunden kein positives Signal.

Für Makler bedeuten diese Sonderkonzepte jedoch auch, dass man bei Beendigung der Poolpartnerschaft diese Konzepte für den Kunden meist nicht weiterführen kann. Das ist einerseits ein Haftungsrisiko und andererseits eine grundlegende Abhängigkeit, welche sich jeder ganz genau überlegen sollte.

Nachdem in den nächsten Jahren viele ihren Betrieb wegen Rente oder zunehmender Unwirtschaftlichkeit aufgeben werden, hemmen solche Deckungskonzepte auch den Weiterverkauf des Unternehmens. Dies trifft auf die Maklerrente (wenn der Aufkäufer zum Beispiel nicht Partner des Pools oder Verbundes ist) ebenso zu, wie für den Verkauf. Ich kann dann die Verträge nicht eins zu eins im CoC-Verfahren übertragen, da der Aufkäufer den Vertrag gegebenenfalls auch nicht übernehmen kann beziehungsweise will.

Auch wenn dem Kunden etwas Gutes getan würde, schneidet sich der Makler langfristig gegebenenfalls ins eigene Fleisch. Und Abhängigkeiten, egal in welcher Form, sollten sich Maklerunternehmungen grundlegend nicht unterwerfen. Der Markt ändert sich und Versicherungsmakler sind eine aussterbende Klientel, weshalb zukünftig der Digitalvertrieb mehr in den Fokus der Versicherungsnehmer kommt

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Artikel: „Welche Pools und Dienstleister Makler am ehesten weiterempfehlen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Rente · Verkauf · Versicherungsmakler
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