Zumindest regt das zum Nachdenken über Handlungsalternativen an

13.9.2017 – Wenn es danach ginge, könnte man auch gleich sämtliche andere Versicherungsarten wie gesetzliche Rentenversicherung oder Krankenversicherungen aller Art in Frage stellen. Das Prinzip der Versicherung ist ja tatsächlich der Lastenausgleich unter vielen, nur dass im privaten Bereich entsprechend der tatsächlichen Risiken kalkuliert wird, damit dauerhaft die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Systems bestehen bleiben kann – durchaus auch sinnvoll.

Wäre dies in den gesetzlichen Systemen schon früher beherzigt worden – so hätten wir heute deutlich weniger Reformbedarf. Scheinbar scheint im Land der Dichter und Denker neuestens jeder seine eigene Rechnungen aufzumachen (was für den Einzelnen durchaus sein gutes Recht ist).

In einem Punkt muss man Herrn Dr. Dirk Ulbrich Recht geben – eins ist sicher, dass der Versorgungsbedarf im Alter sehr wahrscheinlich viele treffen wird und daher auch als Vorsorgeziel eine hohe Priorität genießt. Jedoch wie erklärt ein Makler, der möglicherweise von einem Berufsunfähigkeits-Kunden wegen „Falschberatung” in Anspruch genommen werden soll, dies dem Richter und vor allem dem Gutachter?

Was man Dr. Ulbrich durchaus zugute halten muss – er eröffnet mit diesem Beitrag eine öffentliche Diskussion und trägt dazu bei, dass das starre Schema der Existenzabsicherung bei Vermittler, Verbraucher, Verbraucherschützer wie auch der Rechtssprechung grundsätzlich mal neu durchdacht wird – Handlungsalternativen werden somit „salonfähiger”.

Alexander Sindermann

alexander@sindermann.finance

zum Artikel: „Ist das BU-Risiko tatsächlich selbst zu tragen?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Gesetzliche Rentenversicherung · Verbraucherschutz
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