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Wo soll der Mehraufwand liegen?

4.4.2008 – Die Beschwerden von Berufskollegen bezüglich des VVG verstehe ich nicht ganz.

1. Übermittlung aller Unterlagen: Es muss nachgewiesen werden, dass man die Unterlagen übermittelt hat – ob der Kunde diese liest und versteht oder beides nicht tut, hat nichts mit dem VVG zu tun. Die Übermittlung des Ganzen mag dann unsinnig sein, aber dass fand ja vorher mit Übermittlung der Police auch statt.

Kein Mensch hat sich bisher über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Umfang aufgeregt – warum jetzt auf einmal? Und inwiefern belastet es mich als Makler, wenn ich diese Unterlagen nun per Mail vorab versende?

2. Bedarfsgerechte Beratung: Wie sind die Kollegen, die sich über den jetzt zu leistenden Aufwand bezüglich der Dokumentation beschweren, denn vorher verfahren? Die Haftung auf Maklerseite war schon immer vorhanden – siehe Sachwalterurteil.

Das heißt, wenn ich mein Geschäft haftungssicher betreiben will, komme und kam ich um eine entsprechende Dokumentation nicht herum.

Helmut Borchert

borchert-sontheim@t-online.de

zum Leserbrief: „Wenig Interesse an der Information”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Versicherungsvertragsgesetz
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