4.4.2008 – Beim Lesen Ihres Artikels kam mir die Galle hoch. Wenn ich die Umsetzung des neuen VVG ernst nehme – und das tue ich –, ist der neue Verwaltungs- und Beratungsaufwand für den Vermittler sehr hoch.
Das beginnt schon damit, dass dem Versicherungsnehmer die Erstinformationen ausgehändigt werden müssen. Wäre es aus der Erfahrung heraus damit getan, ginge es ja noch, aber das ist es nicht. Liegen diese dem Versicherungsnehmer vor, entsteht sofort Erklärungsbedarf, was mitunter sehr zeitintensiv ist.
Weiter geht es mit der Bedarfsermittlung, der Beratung, der Dokumentation etc. Die Zeiten, in denen der VN „kurz“ die Deckungskarte zur Zulassung seines Fahrzeuges abholen wollte, sind vorbei. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass die Versicherungsnehmer geschützt werden müssen, denn auch meiner Meinung nach wurde in der Vergangenheit sehr zum Nachteil der Versicherungsnehmer gehandelt.
Aber ich stelle fest, dass die Entwicklung des neuen VVG ausschließlich vom Schreibtisch aus geschehen ist. Vielleicht hätte man im Vorfeld darüber nachdenken sollen, welchen Arbeitsaufwand man bei den Vermittlern entstehen lässt. Rein wirtschaftlich und kaufmännisch betrachtet stehen Aufwand und Ertrag in keinerlei Verhältnis zueinander.
Ich könnte verstehen, wenn sich die Vermittler in den Beratungen nur noch auf die für sie finanziell interessanten Versicherungsangebote beschränken würden. Vielleicht ist es nun wirklich an der Zeit, dass man über eine andere Form der Vergütung der Makler nachdenkt.
Silvia Kaprolat
zum Artikel: „So schlimm ist die Informationspflicht gar nicht”.
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