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Wenn die Eltern privathaftpflicht-versichert gewesen wären

10.12.2018 – Die Urteilsbegründung ist auch für mich als juristischen Laien gut zu verstehen und beruht offensichtlich auf einer genauen Prüfung des Sachverhalts durch das Gericht.  Aber der Prozess wäre gewiss abwendbar gewesen, wenn die Eltern (gut oder überhaupt) privathaftpflicht-versichert gewesen wären.

Denn es ist untypisch für Privatpersonen, sich in solchen Fällen verklagen zu lassen und die Karte „Aufsichtspflicht” zu spielen. Stattdessen will die Mehrheit gern gegenüber einem Versicherer ein Verschulden einräumen, wenn dies dem unkomplizierten Geldfluss in Richtung Geschädigten eröffnet.

Andreas Reissaus

Reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Das Kind, die Hose und der Fahrradunfall”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Aufsichtspflicht · Privathaftpflicht
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