Wehe dem Unternehmen, welches sich auf diese Beratung einlässt.

21.6.2005 – Eine falsche Aussage jagt die nächste. Die Aussage aus Beispiel 1: „...Stirbt der Antragssteller vor Erfüllung, kassiert die Versicherungsgesellschaft..." zeigt, wie wenig Wissen über entsprechende Rückdeckungstarife vorhanden ist, bzw. wie man mit vertrieblichen Phrasen Ängste schürt. ...aus Beispiel 2.

Alternativ erhalten die Mitarbeiter über die pauschal dotierte Unterstützungskasse (pd-UK) einen fest garantierten Zins.

Frage: „Wer garantiert diesen Zinssatz“? Der Unternehmer den Arbeitnehmern? Wie will dass zum Beispiel ein mittelständisches Unternehmen mit fünfzig Mitarbeitern umsetzen?

Weiter fragt das Versicherungsjournal: „Wie sollen Unternehmer Ihrer Meinung nach mit den Haftungs-, Ausfall- und vor allem Liquiditätsrisiken umgehen, die aus einer nicht rückgedeckten Altersvorsorge entstehen“?

Bettina Max: „Was die Haftung angeht, wird das Arbeitgeber- Risiko dadurch minimiert, dass der Mitarbeiter keine allgemeinen Verwaltungskosten zu zahlen hat“?

Was hat diese Antwort mit der Frage zu tun? Wie reduziert der Arbeitgeber mit keinen allgemeinen Verwaltungskosten seine Haftung?

Weiter heißt es....Bei den Ausfall- und Liquiditätsrisiken sieht es so aus: „Wenn ein Unternehmen das Geld der Mitarbeiter die ersten zwei bis drei Jahre im Unternehmen halten würde, so ist sofort Liquidität im Hause. Die Dotierung muss nicht sofort gemacht werden, sie kann verteilt werden“.

Hier hat der Gesetzgeber alle Spielräume offen gelassen.... Ist es wirklich ernst gemeint, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen, soll Gelder der Arbeitnehmer nutzen um Investitionen zu tätigen?

Was passiert, wenn diese Investition nicht die verwendeten Gelder einspielt? Heißt es dann; macht nichts, wenn das Unternehmen aufgrund solcher risikoreichen Aktionen in Insolvenz geht, zahlt ja der PSV?

Ich kann fast in jedem Absatz große Fehler erkennen, es werden weder arbeitsrechtliche, noch steuerrechtliche Grundsätze der bAV Beratung berücksichtigt. Gerade im Bereich der Unterstützungskasse gibt es strenge Auflagen, was erlaubt ist und was nicht.

Allzu leicht werden hier allgemeine Empfehlungen ausgesprochen, von denen ein guter Berater nur abraten kann. Für mich stellt sich z.B. die Frage, wie sichert ein entsprechendes Unternehmen das Langlebigkeits-, BU- oder Todesfallrisiko ab?

Frau Max rät: „Die Dotierung muss nicht sofort gemacht werden, sie kann verteilt werden.... Stirbt der Mitarbeiter nach zwei Jahren oder wird berufsunfähig muss der Arbeitgeber seiner arbeitsrechtlichen Zusage nachkommen und die Leistung auszahlen“.

Wie soll er dies ohne Rückdeckung gewährleisten? Wie sieht es jetzt mit dem Haftungsrisiko aus? Alle Aussagen richtig zu stellen, wäre eine Tagesaufgabe!

Bleibt nur zu hoffen, dass kleine und mittelständische Unternehmen an einen kompetenten Berater kommen.

Michael Krauß

michael-krauss@web.de

zum Artikel: „Unternehmens- statt Unterstützungskasse”.

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