Wegfall einer wichtigen wirtschaftlichen Grundlage für den Betrieb der Tarife

20.3.2025 – Ein Grund für die Auflösung der Krankenunterstützungskasse (KUK) der Berufsfeuerwehr Hannover dürfte der Wegfall einer wichtigen wirtschaftlichen Grundlage für den Betrieb und für die Kalkulation der Tarife sein. So meldet die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen in einem Rundschreiben „Sonstiger Kostenträger: Krankenunterstützungskasse Hannover (KUK) beendet Abrechnungskooperation zum 31. März 2024.“

„Infolge des Zuständigkeitsübergangs für die Beihilfeabrechnung von der Stadt Hannover auf das Land Niedersachsen endet die bisherige Abrechnungspraxis zum Quartalsende. Ab diesem Zeitpunkt ist die Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen ausschließlich über die privaten Gebührenordnungen und unmittelbar gegenüber dem Patienten vorzunehmen.“

„Auch Verordnungen von Arznei-​, Heil- und Hilfsmitteln erfolgen fortan auf Privatrezept. Alle bis einschließlich 31. März 2024 erbrachten Behandlungsleistungen können noch wie bisher durch Angabe der EBM-​Gebührenpositionen im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung abgerechnet werden. Darüber hinaus ist die weitere KV-​Abrechnung zulasten der KUK (VKNR 09877) definitiv ausgeschlossen.“

Die günstige Abrechnungspraxis der Ärzte direkt mit der KUK Hannover nach Maßstäben der gesetzlichen Krankenversicherung mit EBM-Gebühren statt der deutlich teureren Privatabrechnung nach GOÄ entfiel also ab April 2024 – das alleine dürfte dann schon das Aus bedeutet haben. Der Übertragungsvertrag vom 10. Oktober 2024 mit Wirkung schon ab Jahresbeginn 2024 folgte rasch.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Debeka schluckt Krankenunterstützungskasse Hannover”.

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