13.2.2009 – Sehr gut, jeder legt es sich so aus, wie er es gerne haben möchte!
Ist es in Deutschland tatsächlich nicht möglich, eine einheitliche Regelung zu finden, das ist traurig. Wundert es noch jemanden, dass dem Endkunden der Abschluss einer Versicherung zutiefst zuwider wird, da er ohnehin davon ausgehen muss, dass im Schadensfall jeder das VVG auslegt, wie er will und wie er denkt, dass es zum eigenen Vorteil ist
Traurig, traurig, vor allem für diejenigen die Versicherungen vermitteln, hier blickt keiner mehr richtig durch!
Dietmar Huber, BHS-Beratungsgemeinschaft
zum Artikel: „Wann ist ein Mehrjahresvertrag kündbar?”.
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