Waisenrente auch für behinderte Kinder bis 27

14.8.2018 – Auch wenn ein Kind infolge Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, wird eine (Halb-)Waisenrente maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres geleistet. Vergleiche § 48 (4) SGB VI.

Maria Altmeyer

mariaaltmeyer@gmx.de

zum Artikel: „So niedrig sind aktuelle Witwen-, Witwer- und Waisenrenten”.

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