Vorlagen sind für Ärzte nicht bindend

28.6.2018 – Vorgedruckte Patientenverfügungen können immer nur pauschale Informationen und Willenserklärungen für die Ärzte bereitstellen. Auch die Broschüren vom Bundesministerium sind für Ärzte nicht bindend.

Rechtsanwälte können sogar noch besser als Notare – keine rechtliche Durchsetzung möglich – den Willen des Patienten durchsetzen. Also das Ganze einseitig recherchiert.

Christa Bufe

christa.bufe@t-online.de

zum Artikel: „Sinnvolle Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung”.

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