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Vertragliche Regelungen zur Kündigung beachten

23.3.2010 – Natürlich sollten bei einem Vergleich von Versicherungen auch die Kosten für eine Honorarberatung angemessen mit einbezogen werden. Daher finde ich es gut, dass im Beitrag „Honorar kostet auch Geld“ auf eine Excel-Tabelle hingewiesen wird, mit der man diese Kosten berücksichtigen kann.

Wie ferner unter der Überschrift „Differenzen schrumpfen dahin“ zutreffend bemerkt wurde, ist es unrealistisch, dass Risikolebens-Versicherungen stets bis zum Ablauf unverändert bestehen bleiben.

Daher ist es unverständlich, dass weder Finanztest noch das VersicherungsJournal darauf aufmerksam gemacht haben, dass es in der Branche durchaus erhebliche Unterschiede bei den Regelungen zur Kündigung von Risikolebens-Versicherungen gibt.

So werden – was die Verbraucher in der Regel nicht wissen – nämlich bei Kündigungen teilweise Rückkaufswerte gezahlt oder Umwandlungen in eine beitragsfreie Versicherung mit geringerer Versicherungssumme vorgenommen.

Ob und in welcher Höhe derartige Leistungen erbracht werden, könnte für Verbraucher durchaus bedeutsam für die Wahl des Versicherers und sogar auch für die Wahl der Versicherungsdauer sein.

Die Kündigungsregelungen könnten neben den Kosten für die Honorarberatung mit dazu beitragen, dass ein vermeintlich günstiger Versicherer im Kündigungsfall doch nicht so günstig ist. Daher sollten sie künftig bei Vergleichen von Risikolebens-Versicherungen mit einbezogen werden.

Wolfgang Schuster

woschu1@aol.com

zum Artikel: „Honorar kostet auch Geld”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Honorarberatung
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