Versicherungsberatung ist kein Verkaufsgespräch

23.3.2010 – Im genannten Fallbeispiel beträgt der Zahlbeitrag nach Überschussverrechnung beim günstigsten Anbieter (Direktanbieter) 208,46 Euro pro Jahr. und beim teuersten Anbieter (mit Außendienst) 796,52 Euro. Der Saldo beträgt hier 588,06 Euro und damit „über 4 Stunden Beratungshonorar jährlich“. Doch so „platt“ sollten wir die Diskussion nicht führen.

Finanztest hat in Heft 10/2009 festgestellt, dass Vermittler nämlich im konkreten Fall keine Risikolebens-Versicherung, sondern Renten-, Unfallversicherungen etc. verkauft haben. Warum wohl?

Versicherungsberatung bedeutet hier konkret korrekte Bedarfsermittlung über Rentenbarwert-Berechnungen und die Empfehlung einer passenden Risikoabsicherung – nicht immer der billigsten. Versicherungsberater verkaufen also nicht, sondern beraten. Und neutral beraten kann nur, wer nicht vom Ergebnis profitiert.

Stefan Albers, Präsident des BVVB e.V.

info@kanzlei-albers.de

zum Artikel: „Honorar kostet auch Geld”.

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Außendienst · Berufsunfähigkeit · Versicherungsberater · Versicherungsberatung
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