Versicherer wurde hier zu Unrecht zur Leistung verpflichtet

26.10.2017 – Hier sind wohl alle Beteiligten von falschen Begrifflichkeiten ausgegangen. Zwischen Rauch und Qualm gibt es tatsächlich keinen Unterschied. Qualm ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für Rauch.

Voraussetzung für die Entstehung von Rauch / Qualm ist eine Verbrennung von Stoffen, also ein Feuer im Sinne eines Brands oder einer Explosion oder Ähnliches. Vermutlich meinten die Beteiligten mit Qualm wohl eher Dampf. Dampf entsteht aber nicht durch Verbrennung, sondern durch Verdampfung von Flüssigkeit, wie hier zum Beispiel durch Wasser und Fett. Insofern besteht ein Unterschied zwischen Dampf und Rauch.

Vielleicht lehne ich mich hier zu weit aus dem Fenster, aber dieser Unterschied zwischen Dampf und Rauch sollte auch einem verständigen Versicherungsnehmer geläufig sein, auch wenn in diesem Fall den Juristen dieser Unterschied nicht geläufig ist. Der Versicherer wurde hier meiner Meinung nach ausnahmsweise zu Unrecht zur Leistung verpflichtet.

Mark Saßmannshausen

sassmannshausen.m@f-l-s.de

zum Artikel: „Streit um Qualm und Rauch in der Wohnung”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Bernd Ulrich - Nicht Dampf allein führte zum Schaden. mehr ...

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