20.10.2005 – Das hört sich „schön" an. Nur bleiben die Schönheitsfehler außer acht. Der gravierendste Fehler: „Sachverträge können nach Schadeneintritt durch den Versicherer gekündigt werden“.
In der Praxis wird dieses bei schlechter Schadenquote und /oder schwerer Diagnose (chronische Erkrankung oder hohe Schadenerwartung) auch durchgeführt.
Eine BU-Absicherung für Krankheit und Folgen kann nur durch die Kombination Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit sinnvoll stattfinden.
Hier sind die Anbieter gefragt vernünftige Deckungskonzepte auf den Markt zu bringen.
Martin Meyer
meyer.martin.badnenndorf@t-online.de
zum Artikel: „Betriebsunterbrechung für Selbstständige ”.
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