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Vermittler haften für ihre Fehler

30.3.2009 – Frechheit! Natürlich benötigt der unabhängige Vermittler die Bestands- und Abschlusscourtagen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und der Service-Bereitschaft. Ebenso natürlich ist es, dass der Vermittler dabei Gewinn erzielen will. Dies ist die Grundlage jeden wirtschaftlichen Handelns.

Mehr denn je überwiegt nicht zuletzt aufgrund der EU-Vermittlerrichtlinie die produktunabhängige Beratung über die Vorsorgesituation im Allgemeinen und der steuerlichen Situation im Besonderen. Die eigentliche Vermittlung der Problemlösung (sprich Altersvorsorgeprodukt) ist letztendlich das Ergebnis der vorangegangenen Beratung über die Versorgungslücke.

Wenn denn die Politik und die sogenannten Verbraucherschützer mit einem Beratungshonorar die unabhängige Beratung fördern wollen, bedeutet dies zeitgleich ein Beratungshonorar in Höhe der Abschlussprovisionen, um betriebswirtschaftlich ein vertretbares Ergebnis zu erzielen. Alternativ dazu müsste dem Versicherungsmakler eingeräumt werden, für jede seiner Tätigkeiten eine Bearbeitungsgebühr einzufordern: Verwaltung der Verträge, Kundenbesuche, Unterstützung im Schadenfall und so weiter.

Otto-Normalverbraucher wird sich dies nicht leisten können oder wollen und sich den Internetanbietern zuwenden – mit der Gefahr teurer Fehler, ohne die Möglichkeit einer Haftung des Produktanbieters. Ist das der Verbraucherschutz, den die Dilettanten aus Politik und Verbraucherschutz wirklich wollen? Wahrscheinlich ja, denn diese tragen kein Haftungsrisiko!

Jens-Dieter Dähndel

daehndel@bwfirmengruppe.de

zum Artikel: „Verbraucherzentralen auf dem Weg zu Finanzmarktwächtern”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Verbraucherschutz · Vermittlerrichtlinie · Versicherungsmakler
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