Verleumdung und Vortäuschung von Straftaten

2.6.2019 – Dieser Beitrag ist schockierend. Wozu Arbeitgeber alles fähig sind.

Mich würde interessieren, ob das Verhalten des Arbeitgebers auch strafrechtliche Konsequenzen hätte. Hier handelt es sich eindeutig um Verleumdung und Vortäuschung von Straftaten.

Die Entschädigung von 20.000 Euro ist ja ein echter Witz. Hätte es mich betroffen hätte ich gegen die verursachenden Personen umgehend Strafanzeige erstattet. Straftaten bleiben Straftaten denn sie werden ja von Personen begangen. Ob im Auftrag der Firma oder auf eigene Initiative spielt keine Rolle.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Lockspitzel bringt Mitarbeiter in Verruf”.

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